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Kosten beim Kauf
1. Steuern beim Kauf
- Bestandsimmobilien (Resale / Zweithand-Immobilien)
Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales (ITP) – Grunderwerbsteuer: 7 % des Kaufpreises in Andalusien
- Neubau (Erstkauf vom Bauträger)
IVA (Mehrwertsteuer): 10 % des Verkaufspreises
AJD (Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados – Stempelsteuer): 1,2 % des Verkaufspreises
2. Notar und Grundbuch
- Notarkosten: typischerweise zwischen 600 € – 2.000 € (abhängig vom Wert)
- Eintragungskosten Grundbuch: ca. 0,5 %–1 % des Kaufpreises (meist einige Hundert bis ca. 1.000 €)
3. Juristische Kosten
- Anwalt/Gestor: üblich 0,5 %–1 % des Kaufpreises, exklusive MwSt. (21 %)
- Zusatzkosten (wie NIE-Antrag, technische Prüfungen, Testament): häufig zwischen 200 €–700 €
4. Kosten bij financiering (hypotheek)
- Bankkosten: Eröffnungsgebühren des Hypothekenbüros oft 1 %–2 % des Darlehensbetrags
- Bewertungskosten: meist zwischen 300 €–1.000 € AJD auf
- Hypothekenvertrag: in der Regel 0,5 %–1,5 % der Hypothekensumme
5. Richtlinie Gesamtkaufkosten
- Zweitwohnsitz/Bestandsimmobilie: rechnen Sie mit insgesamt ±10 % des Kaufpreises
- Neubau: insgesamt ±12–13 % des Kaufpreises
6. Laufende feste Kosten nach dem Kauf
- IBI (Grundsteuer): 0,4 %–1,1 % des von der Gemeinde festgelegten Katasterwerts, meist einige Hundert Euro pro Jahr
- Abfallgebühr (basura): ca. 100–200 €/Jahr
- Comunidad (Eigentümergemeinschaftsbeiträge): variabel, ca. 50–200 €/Monat für Apartments, mehr bei Pool/Gemeinschaftsflächen
- IRNR – Einkommensteuer für Nichtresidenten: 19 % (EU) oder 24 % (Nicht-EU) auf das fiktive Mieteinkommen (2 % des Katasterwerts)
Anwälte
Wichtige Informationen über das Kaufverfahren in SpanienLet op!
Die Rolle des Notars in Spanien unterscheidet sich erheblich von der in Belgien. Anders als in Belgien führt der Notar in Spanien keine vorherigen Nachforschungen durch. Aspekte wie die Legalität der Immobilie, die Überprüfung der
Erstbewohnungsgenehmigung (Licencia de Primera Ocupación), mögliche Bauverstöße oder andere rechtliche Risiken fallen nicht in die Verantwortung des spanischen Notars. Der spanische Notar ist ausschließlich mit der Erstellung und Unterzeichnung
der Urkunde betraut. Das bedeutet, dass es äußerst wichtig ist, einen unabhängigen und spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen, der alle notwendigen Prüfungen vornimmt, bevor Sie den Kauf tätigen. Nachfolgend finden Sie eine Liste sorgfältig
ausgewählter Anwaltskanzleien, mit denen wir seit vielen Jahren zusammenarbeiten und die wir Ihnen wärmstens empfehlen. Sie können Sie während des gesamten Kaufprozesses in Spanien auf professionelle und transparente Weise begleiten.
Jaccobo Romero
Lexlite Anwälte
Spanisch, Englisch, Französisch
Tel: +34.958.000.334
Fernandez
Martinez-Echevarria Anwälte
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